Der Bayerische Landes-Sportverband hat in Erfüllung des § 15 seiner Satzung für den BLSV, seine Sportfachverbände und Vereine (Organisationen) mit der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG den Sportversicherungsvertrag abgeschlossen.
Organisation: Der Versicherungsschutz gilt für den BLSV, seine Fachverbände und Vereine. Versichert ist die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- und Vereinsbetriebes.
Personen: Versicherte Personen sind - alle aktiven und passiven Mitglieder, die dem BLSV namentlich gemeldet sind; - alle Mitglieder der Ausschüsse des BLSV, auch dann, wenn sie nicht Mitglied eines Vereines im BLSV sind; - alle Funktionäre (soweit sie Mitglied in einem Verein sind); - alle Übungsleiter, Turn- bzw. Sportlehrer und Trainer, ferner die Schieds-, Kampf- und Zielrichter (soweit sie Mitglied in einem Verein sind); - alle Angestellten und Arbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung; - alle vom BLSV oder einer Organisation im BLSV zur Durchführung versicherter Veranstaltungen beauftragten Helfer, auch soweit es Nichtmitglieder sind.
Versicherte Sparten sind