FSV Oberferrieden 1949 e.V.

 
 

Versicherungsschutz im Sportverein

Der Bayerische Landes-Sportverband hat in Erfüllung des § 15 seiner Satzung für den BLSV, seine Sportfachverbände und Vereine (Organisationen) mit der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG den Sportversicherungsvertrag abgeschlossen. 

Organisation: Der Versicherungsschutz gilt für den BLSV, seine Fachverbände und Vereine. Versichert ist die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- und Vereinsbetriebes. 

Personen: Versicherte Personen sind - alle aktiven und passiven Mitglieder, die dem BLSV namentlich gemeldet sind; - alle Mitglieder der Ausschüsse des BLSV, auch dann, wenn sie nicht Mitglied eines Vereines im BLSV sind; - alle Funktionäre (soweit sie Mitglied in einem Verein sind); - alle Übungsleiter, Turn- bzw. Sportlehrer und Trainer, ferner die Schieds-, Kampf- und Zielrichter (soweit sie Mitglied in einem Verein sind); - alle Angestellten und Arbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung; - alle vom BLSV oder einer Organisation im BLSV zur Durchführung versicherter Veranstaltungen beauftragten Helfer, auch soweit es Nichtmitglieder sind. 

Versicherte Sparten sind

  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Vertrauensschadenversicherung
  • Rechtsschutzversicherung (Schadenersatz-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Arbeits-, Sozialgerichts- und Vertrags-Rechtsschutz)
  • Krankenversicherung mit ergänzenden Leistungen .



 
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